Das Bundesverfassungsgericht hat die Verschonungsregelungen im Erbschaftsteuergesetz für Betriebsvermögen, Betriebe der Land- und Forstwirtschaft und Anteile an Kapitalgesellschaften gekippt. Der Gesetzgeber muss bis zum 30. Juni 2016 eine Neuregelung schaffen.
Die „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)“ sollen am 1. Januar 2015 in Kraft treten. Wie diese auch technisch umgesetzt werden sollen, hat das Bundesministerium der Finanzen leider nicht mitgeteilt.

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 In dieser Ausgabe erhalten Sie Informationen zum Thema:

Blitzlicht Februar 2015
  • Fälligkeitstermine Steuern/Sozialversicherung Februar und März 2015
  • Nutzung eines zum Betriebsvermögen des Ehegatten gehörenden PKW
  • Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff veröffentlicht
  • Dauerfristverlängerung für Umsatzsteuer 2015 beantragen
  • Personenbeförderungsleistungen von Mietwagenunternehmen unterliegen regelmäßig dem vollen Umsatzsteuersatz
  • Von Mietwagenunternehmen durchgeführte Krankentransporte können dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterliegen
  • Keine Umsatzsteuer auf Pkw-Nutzung des Unternehmers für Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb
  • Bundesverfassungsgericht schafft Klarheit bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer
  • Der Ausschluss des Werbungskostenabzugs für Berufsausbildungskosten ist verfassungswidrig
  • Anrechnung von Zulagen auf einen tarifvertraglich vereinbarten Mindestlohn

Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2014 dem Gesetz zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften zugestimmt. 

Blitzlicht Sonderausgabe

Was sich sperrig anhört, ist ein umfassendes Jahressteuergesetz 2015.
Daher sind neben Änderungen des Verfahrensrechts u. a.

  • Änderungen bei der Einkommensteuer, z. B. in Form der erstmaligen Definition des Begriffs der Erstausbildung
  • und der Umsatzsteuer, z. B. durch Modifizierungen der erst kürzlich erweiterten Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Metalllieferungen, enthalten.

Die meisten Änderungen gelten seit dem 1. Januar 2015, wenn nicht anders angegeben.

Die weitergehenden Steuervereinfachungsvorschläge der Länder wurden wiederum nicht berücksichtigt. Nach einer Protokollerklärung der Bundesregierung sollen sie Gegenstand eines weiteren Gesetzgebungsverfahrens in diesem Jahr sein.

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Die Hinzurechnungen zum Gewerbeertrag sieht der Bundesfinanzhof als verfassungsgemäß an. Darüber hinaus hat das Gericht bestätigt, dass der Charakter der gewerbesteuerlichen Hinzurechnungsvorschriften noch keinen Grund für einen Steuererlass darstellt, selbst wenn es zu einer Substanz­ besteuerung kommt.

Wer ein Gebäude herstellt und Vorsteuer geltend machen möchte, muss dies termingerecht dem Finanzamt melden. Erfolgt dies nicht bis zum 31. Mai des auf den Leistungsbezug folgenden Jahres, ist der Vorsteuerabzug für das Jahr nicht möglich.

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 In dieser Ausgabe erhalten Sie Informationen zum Thema:

Blitzlicht Steuerinformationen Januar 2015
  • Fälligkeitstermine Steuern/Sozialversicherung Januar und Februar 2015
  • Gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Miet- und Pachtzinsen ist verfassungsgemäß
  • Kein Gewerbesteuererlass trotz Gewinnaufzehrung durch Steuerbelastung bei gewerblicher Zwischenverpachtung
  • Abfärbewirkung bei Beteiligung an einer gewerblich tätigen Mitunternehmerschaft mit abweichendem Wirtschaftsjahr
  • Teilwertabschreibung auf Grund und Boden zulässig
  • Gewinnrealisierung bei Bauingenieurleistungen
  • Vorsteuerabzug aus Baukosten eines gemischt genutzten Gebäudes nur bei rechtzeitiger Zuordnung zum Unternehmensvermögen
  • Veräußerung einer unvermieteten Ferienwohnung als nicht umsatzsteuerbare Geschäftsveräußerung im Ganzen
  • Umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage für Gesellschafter Geschäftsführer überlassenen Firmenwagen
  • Rückwirkende Änderung des Heizkostenverteilungsschlüssels ist unzulässig
  • Objektbezogenheit der Bescheinigung für die Inanspruchnahme erhöhter Absetzungen
  • Keine notwendige Beiladung der übrigen Erwerber von Eigentumswohnungen bei Streit über Aufteilung des Gesamtkaufpreises
  • Minijobs: Bestandsschutz- und Übergangsregelungen laufen aus