Sehr geehrte Mandanten, werte Interessierte!

die wirksame Berichtigung einer Rechnung mit zu hohem Umsatzsteuerausweis setzt voraus, dass der zu viel vereinnahmte Umsatzsteuerbetrag an den Leistungsempfänger zurückgezahlt wird.

Händigt ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern mehrere Gutscheine, z.B. Tankkarten, gleichzeitig aus, erfolgt der Lohnzu uss beim Arbeitnehmer bereits mit Hingabe der Gutscheine.
Dies gilt auch, wenn vereinbart wird, dass jeweils nur ein Gutschein pro Monat eingelöst werden darf.

Für die Berechnung der Betriebskosten, sofern und soweit sie nach Wohnfläche abzurechnen sind, und zu denen auch Heizkosten zählen, ist die tatsächlicheWohnfläche und nicht die im Mietvertrag angegebene Wohnungsgröße entscheidend.

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Wir freuen uns über Ihren Besuch oder Anruf! 

In dieser Ausgabe erhalten Sie Informationen zu den folgenden Themen:

    • Fälligkeitstermine Steuern/Sozialversicherung Oktober 2018 und November 2018
    • Verschmelzung nach Forderungsverzicht gegen Besserungsschein kann verdeckte Gewinnausschüttung auslösen
    • Zuordnung des verrechenbaren Verlusts bei unentgeltlicher Übertragung eines Kommanditanteils
    • Anwendung der Fahrtenbuchmethode nur bei belegmäßigem Nachweis aller Aufwendungen
    • Verkauf von Champions-League-Finaltickets unterliegt nicht der Einkommensteuer
    • Abzug von Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
    • Schadensersatz wegen überhöhter Einkommensteuerfestsetzung ist kein Arbeitslohn
    • Zufluss des Arbeitslohns bei Erhalt von Tankgutscheinen vom Arbeitgeber für mehrere Monate im Voraus
    • Zur Besteuerung von Liquidationszahlungen nach Auflösung einer Stiftung
    • Kein Wechsel von der degressiven Abschreibung zur Abschreibung nach der tatsächlichen Nutzungsdauer
    • Betriebskosten müssen nach tatsächlicher Wohnfläche abgerechnet werden
    • Keine Erbschaftsteuerbefreiung für ein Familienheim bei krankheitsbedingtem Wohnungswechsel innerhalb des Hauses
    • Berichtigung einer Rechnung bei unrichtigem Umsatzsteuerausweis