Sehr geehrte Mandanten, werte Interessierte!
Unternehmer, die Wirtschaftsgüter ihrem Betriebsvermögen zuordnen, müssen einen Veräußerungsgewinn auch dann voll versteuern, wenn ein Teil der Abschreibungen nicht als Betriebsausgaben abgezogen werden konnte.
Die Pauschalierung der Lohnsteuer ist z. B. möglich für Teilzeitbeschäftigte und geringfügig Beschäftigte. Für Alleingesellschafter-Geschäftsführer soll dies nach Ansicht eines Finanzgerichts nicht möglich sein. Betroffene sollten dies prüfen und entsprechend agieren. Es bleibt abzuwarten, ob sich auch der Bundes- nanzhof mit der Frage beschäftigen wird.
Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Blitzlicht-Ausgabe oder zu anderen Themen? Bitte sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern.
In dieser Ausgabe erhalten Sie Informationen zum Thema:
- Fälligkeitstermine Steuern/Sozialversicherung September und Oktober 2015
- Abzugsfähigkeit von Schuldzinsen nur bei Verwendung des Darlehens für die Einkünfteerzielung
- Bei Eigenbedarfskündigung ist nur weit überhöhter Wohnbedarf rechtsmissbräuchlich
- Autorenlesung kann theaterähnlich sein und damit dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 % unterliegen
- Kein Vorsteuerabzug aus bei Umtausch erstellter Rechnung
- Behandlung veruntreuter Fremdgelder
- Abgrenzung zwischen gewerblichen Einkünften und Einkünften aus selbständiger Arbeit im EDV-Bereich
- Veräußerungsgewinne von Betriebsvermögen sind auch bei nicht abzugsfähiger AfA zu versteuern
- Anteil an der Komplementär-GmbH als Sonderbetriebsvermögen II
- Auswirkung von Verrechnungskonten zwischen zwei Betrieben eines Unternehmers auf die Höhe des Betriebsvermögens bei der Inanspruchnahme des Investitionsabzugsbetrags für einen der Betriebe
- Keine Entgeltfortzahlung während bloßer Erholungskur ohne medizinische Notwendigkeit
- Keine Lohnsteuerpauschalierung bei geringfügiger Beschäftigung eines Alleingesellschafters einer GmbH
- Anspruch auf den Pflegepauschbetrag nur bei förmlichem Nachweis der Hilflosigkeit