Sehr geehrte Mandanten, werte Interessierte!

seit 1. Januar 2019 gilt u. a.: Job-Tickets sind wieder steuerfrei.

Arbeitgeber, die aus der Entgeltumwandlung im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung Sozialversicherungsbeiträge sparen,
sind verpflichtet, beim Abschluss von Neuverträgen einen Zuschuss zu leisten.

Die nach der 1 %-Regelung ermittelte Nutzungsentnahme für auch privat gefahrene betriebliche Fahrzeuge ist möglicherweise begrenzbar. Darüber muss das Bundesverfassungsgericht entscheiden.

Die einzelne Aufzeichnung eines jeden Barumsatzes kann unzumutbar sein. Dies gilt jedoch nicht, wenn ein modernes PC-Kassensystem zum Einsatz kommt. Bei weiteren Auffälligkeiten kann eine Hinzuschätzung zulässig sein.

Entgegen der Ansicht der Finanzverwaltung kann die unzutreffende Steuerschuldnerschaft eines Bauträgers ohne weitere Voraussetzungen korrigiert werden.

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In dieser Ausgabe erhalten Sie Informationen zu den folgenden Themen:

    • Fälligkeitstermine Steuern/Sozialversicherung Februar 2019 und März 2019
    • Schätzungsbefugnis bei fehlenden Programmierprotokollen eines bargeldintensiven Betriebs mit modernem PC-Kassensystem
    • Gesellschaftereinlage als nachträgliche Anschaffungskosten auf die GmbH-Beteiligung
    • Pauschal ermittelte Nutzungsentnahme für Kfz vielleicht doch begrenzbar?
    • Mieter kann Zustimmungserklärung zur Mieterhöhung nicht widerrufen
    • Ehefrau der Kindsmutter wird nicht aufgrund der Ehe zum rechtlichen Mit-Elternteil des Kinds
    • Korrektur einer unzutreffenden Steuerschuldnerschaft des Bauträgers
    • Betriebliche Altersvorsorge: Arbeitgeberzuschuss ab 2019 für Neuzusagen verpflichtend
    • Kurzfristige Beschäftigung: 70-Tage-Regelung für Saisonarbeiter bleibt bestehen
    • EuGH stärkt Arbeitnehmerrechte bei Urlaubsanspruch
    • Job Ticket ab 2019 steuerfrei
    • Berechnungsgrundlagen für den Spendenabzug beziehen sich auf das Kalenderjahr
    • Trompetenspiel im Reihenhaus in Maßen erlaubt