Sehr geehrte Mandanten, werte Interessierte!

letztlich konnte sich die Ampel-Koalition doch einigen und hat einen Regierungsentwurf für ein Wachstumschancengesetz vorgelegt.
Ein Kernelement der zahlreichen (beabsichtigten) Steueränderungen ist eine Investitionsprämie für Investitionen in den Klimaschutz.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

  • Beim häuslichen Arbeitszimmer und der Homeoffice-Pauschale gelten seit 2023 „neue Spielregeln“.
    Details regelt ein Anwendungsschreiben des Bundesfinanzministeriums.

  • Nachhaltigkeit ist in aller Munde. Nun hat die EU-Kommission das erste vollständige sektorunabhängige Set von Standards zur
    Nachhaltigkeitsberichterstattung veröffentlicht. 


Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für Oktober 2023

 

Sehr geehrte Mandanten, werte Interessierte!

Durch das Jahressteuergesetz 2022 wurde mit Wirkung ab 2022 eine Steuerbefreiung für kleine Photovoltaikanlagen im Einkommensteuergesetz eingeführt.
Das Bundesfinanzministerium hat nun ein ausführliches Anwendungsschreiben veröffentlicht.


Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

  • Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs können Gewinne aus dem Online-Pokerspiel als Einkünfte aus Gewerbebetrieb
    der Einkommensteuer unterliegen. Für Freizeit- und Hobbyspieler handelt es sich demgegenüber um eine private Tätigkeit,
    bei der sich Gewinne und Verluste steuerlich nicht auswirken.

  • Mieter können Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen nach Ansicht des Bundesfinanzhofs
    selbst dann steuermindernd geltend machen, wenn sie die Verträge mit den Leistungserbringern nicht selbst abgeschlossen haben.

  • Ob Stellplatzkosten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung zu den sonstigen (in voller Höhe abziehbaren) Mehraufwendungen gehören,
    muss der Bundesfinanzhof entscheiden. Denn gegen das steuerzahlerfreundliche Urteil des Finanzgerichts Niedersachsenwurde Revision eingelegt.


    Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für September 2023

 

Sehr geehrte Mandanten, werte Interessierte!

das Finanzgericht Hamburg hat Umzugskosten als abzugsfähige Werbungskosten anerkannt, obwohl der Umzug in derselben Stadt erfolgte.

Es begründete seine Entscheidung mit einer wesentlichen Erleichterung der Arbeitsbedingungen. Denn der Umzug erfolgte im Streitfall,
um für jeden Ehegatten in der neuen Wohnung ein Arbeitszimmer einzurichten,
damit diese im Homeoffice wieder ungestört ihrer jeweiligen Tätigkeit nachgehen können.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

  • Betreiber kleiner Photovoltaikanlagen müssen dem Finanzamt ihre Erwerbstätigkeit nicht mehr anzeigen. Diese Nichtbeanstandungsregelung hat das Bundesfinanzministerium getroffen.
  • Durch das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts wurden insbesondere für die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) viele Bestimmungen geändert bzw. neu eingefügt.
    Da das Gesetz zum 1.1.2024 in Kraft tritt, sollte in den nächsten Monaten geprüft werden, in welchem Umfang Handlungsbedarf besteht.
  • Ab 1.7.2023 müssen Arbeitgeber neue Beitragssätze in der Pflegeversicherung beachten.

    Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für August

 

Sehr geehrte Mandanten, werte Interessierte!

eine Bruchteilsgemeinschaft kann nicht Unternehmerin sein. Vielmehr liegen zivil- und umsatzsteuerrechtlich anteilig erbrachte und zu versteuernde Leistungen durch die Gemeinschafter als jeweilige Unternehmer vor.

Aufwendungen für einen Firmenwagen, den ein Mitarbeiter auch privat fährt, sind regelmäßig Betriebsausgaben. Beim Ehepartner, der als Minijobber angestellt ist, gilt das aber nur mit Einschränkungen.

Ein Mieter, der die in seinem Gewerbemietvertrag enthaltene Verlängerungsoption ausübt, unterliegt nicht dem Schriftformerfordernis.

Ein Arbeitsvertrag kann ohne sachlichen Grund regelmäßig nicht befristet werden, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits einmal ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat.

Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Blitzlicht-Ausgabe oder zu anderen Themen?
Wir freuen uns über Ihren Besuch oder Anruf! 
 
In dieser Ausgabe erhalten Sie Informationen zu den folgenden Themen:
    • Fälligkeitstermine Steuern/Sozialversicherung Mai 2019 und Juni 2019
    • Steuerliche Behandlung der Leistungen einer vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossenen Direktversicherung in Form einer sog. Aufbauversicherung
    • Firmenwagen für den Ehepartner als Minijobber
    • Werbungskostenabzug bei Vermietungsabsicht einer selbstgenutzten Wohnung
    • Ausübung der Verlängerungsoption bei der Gewerbemiete bedarf nicht der Schriftform
    • EuGH muss über umsatzsteuerrechtliche Behandlung medizinischer Telefonberatung entscheiden
    • Bruchteilsgemeinschaft in der Umsatzsteuer
    • Entgelte für Garantiezusagen eines Gebrauchtwagenhändlers sind umsatzsteuerfrei
    • Schätzungsweise Aufteilung des Gesamtpreises auf Übernachtung und Frühstück bei Beherbergungsbetrieben
    • Kein steuerpflichtiger Arbeitslohn bei Pkw-Rabatten an Beschäftigte eines Vertragspartners
    • Sachgrundlose Befristung bei Vorbeschäftigung regelmäßig unzulässig
    • Vermietungsplattform Airbnb muss Identität von Wohnungsvermietern preisgeben
    • Kein Unfallversicherungsschutz bei Handynutzung im Straßenverkehr
 

Sehr geehrte Mandanten, werte Interessierte!

eine Bruchteilsgemeinschaft kann nicht Unternehmerin sein. Vielmehr liegen zivil- und umsatzsteuerrechtlich anteilig erbrachte und zu versteuernde Leistungen durch die Gemeinschafter als jeweilige Unternehmer vor.

Aufwendungen für einen Firmenwagen, den ein Mitarbeiter auch privat fährt, sind regelmäßig Betriebsausgaben. Beim Ehepartner, der als Minijobber angestellt ist, gilt das aber nur mit Einschränkungen.

Ein Mieter, der die in seinem Gewerbemietvertrag enthaltene Verlängerungsoption ausübt, unterliegt nicht dem Schriftformerfordernis.

Ein Arbeitsvertrag kann ohne sachlichen Grund regelmäßig nicht befristet werden, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits einmal ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat.

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    • Fälligkeitstermine Steuern/Sozialversicherung Mai 2019 und Juni 2019
    • Steuerliche Behandlung der Leistungen einer vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossenen Direktversicherung in Form einer sog. Aufbauversicherung
    • Firmenwagen für den Ehepartner als Minijobber
    • Werbungskostenabzug bei Vermietungsabsicht einer selbstgenutzten Wohnung
    • Ausübung der Verlängerungsoption bei der Gewerbemiete bedarf nicht der Schriftform
    • EuGH muss über umsatzsteuerrechtliche Behandlung medizinischer Telefonberatung entscheiden
    • Bruchteilsgemeinschaft in der Umsatzsteuer
    • Entgelte für Garantiezusagen eines Gebrauchtwagenhändlers sind umsatzsteuerfrei
    • Schätzungsweise Aufteilung des Gesamtpreises auf Übernachtung und Frühstück bei Beherbergungsbetrieben
    • Kein steuerpflichtiger Arbeitslohn bei Pkw-Rabatten an Beschäftigte eines Vertragspartners
    • Sachgrundlose Befristung bei Vorbeschäftigung regelmäßig unzulässig
    • Vermietungsplattform Airbnb muss Identität von Wohnungsvermietern preisgeben
    • Kein Unfallversicherungsschutz bei Handynutzung im Straßenverkehr